Beirig Automatenservice

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Die neue Rex Royal S1 ab Frühjahr 2022

Kompakt und effizient

Erstklassige Getränkekreationen trotz er­staunlich kompakter Form. Dies und mehr steckt in der Rex-Royal S1, der Profikaffeemaschine für den kleinen bis mittleren Kapazitätsbedarf.

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Unser Angebot

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich

Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Angebote und für alle uns erteilten Aufträge. Abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen, sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgeblich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen zurückzugeben. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

2. Preise

Die Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten keine Verpackungskosten . Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise allgemein erhöhen, so wird der am Liefertag gültige Preis angesetzt. Die Preise gelten für die angebotenen Stückzahlen. Werden diese unterschritten, behalten wir uns eine Nachkalkulation, sowie Korrektur des abzurechnenden Preises vor. Sollte der Hersteller der Ware in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung die Preise allgemein erhöhen, so wird der am Liefertag gültige Preis angesetzt. Angebote behalten ab Erstellung 30 Tage Gültigkeit. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Lieferfristen, Rücktrittsrecht

Wir bemühen uns die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfrist einzuhalten. Sie beginnt am Tage unserer Auftragsbestätigung. Eine Lieferverzögerung (zum Beispiel verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen,Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand) begründet keinen Anspruch auf direkten oder indirekten Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Aufhebung des Liefervertrages. Dauernde Lieferunmöglichkeit entbindet uns ohne Schadensersatzanspruch von dem Liefervertrag. Der Verkäufer kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen, wenn der Käufer unrichtige Angaben über seine Person macht, die den Vertragszweck gefährden, oder wenn sich die Vermögensverhältnisse des Käufers wesentlich verschlechtern, er die eidesstattliche Versicherung abgibt, sein Zahlungen einstellt oder ein begründeter Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, oder wenn er trotz Abmahnung gegen die unter 6. genannten Verpflichtungen verstößt. Gegen die Forderungen des Verkäuferskann nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Kommt der Käufer mit einem Betrag in Höhe von zwei Raten in Verzug, kann der Verkäufer die sofortige Zahlung der gesamten Restschuld verlangen.

4. Verpackung, Versand, Beförderungsgefahr

Die Verpackung erfolgt handelsüblich unter Berechnung der Selbstkosten. Die Auswahl der Transportmittel steht uns frei. Mehrkosten für eine vom Besteller gewünschte beschleunigte oder besondere Transportart trägt der Besteller. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Versendung. Die Gefahr geht auf den Besteller über mit Auslieferung der Ware an den Versandbeauftragten, bei von uns nicht zu vertretender Verzögerung der Versendung mit Meldung der Versandbereitschaft.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Bezahlung aller uns aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen bleibt uns das Eigentum an den von uns gelieferten Erzeugnissen sowie an den durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen neuen Sachen – auch bei Wiederverkauf – vorbehalten. Bis zur Höhe unserer Gesamtforderung tritt uns der Besteller im voraus seine Forderungen gegenüber seinen Kunden ab. Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Bestellers sind uns diese Forderungen namhaft zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Zugriffe Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und auf die an uns abgetretenen Forderungen sind uns sofort anzuzeigen.

6. Zahlungsbedingungen

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen Eigentum der Beirig Automatenservice GmbH&Co.KG. Der Käufer darf über den Kaufgegenstand nicht verfügen, ihn insbesondere weder veräußern, verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Im Falle einer Pfändung ist er verpflichtet, den Vollziehungsbeamten auf das Eigentum der Beirig Automatenservice GmbH hinzuweisen und diese sofort von der Pfändung Kenntnis zu geben, insbesondere Name und Anschrift des Pfändungsgläubigers und des Gerichtsvollziehers mitzuteilen. Für den Fall, daß der Käufer die im Sicherungseigentum des Verkäufers stehenden Gegenstände weiterveräußert, tritt er schon jetzt sämtliche ihm aus dem Veräußerungsgeschäft entstehenden Ansprüche an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretungserklärung an. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln, zu warten und bis zur restlosen Bezahlung gegen Abhanden kommen, Beschädigung und Untergang zu versichern und den Abschluß der Versicherung gegenüber dem Verkäufer nachzuweisen. Der Käufer tritt hiermit seine diesbezüglichen Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft an den Verkäufer ab und verpflichtet sich, der Versicherungsgesellschaft von dieser Sicherungsübereignung und Abtretung unverzüglich Anzeige zu erstatten. Der Verkäufer nimmt auch diese Abtretung hiermit an. Gerät der Käufer mit einem Betrag in Höhe von zwei Raten in Verzug, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand spesen- und frachtfrei für den Verkäufer zurücknehmen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer räumt dem Verkäufer schon jetzt das unwiderrufliche Recht ein seine Räumlichkeiten bzw. Grundstücke zu betreten, um das dort befindliche Vorbehaltsgut des Verkäufers abzuholen. Im Falle eines Rücktritts oder der Rücknahme des gelieferten Gegenstandes hat die Beirig Automatenservice GmbH&Co.KG Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen, Wertersatz für die Gebrauchsüberlassung und auf Wertminderung. Als Wertminderung werden für das erste Jahr nach Auslieferung 35% des vereinbarten Kaufpreises, für das zweite Jahr 25% und für das dritte und vierte Jahr jeweils 20% des vereinbarten Kaufpreises berechnet. Der Käufer ist verpflichtet, bei Störungen die Beirig Automatenservice GmbH&Co.KG zu benachrichtigen. Sämtliche Pflege- und Instandhaltungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen sind in bar nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug zu leisten. Zielüberschreitungen berechtigen uns, ohne förmliche in Verzug setzung die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Skontoabzug entfällt, falls nicht anders vereinbart. Scheck- und Wechselzahlungen gelten erst als geleistet, wenn der Gegenwert bar zu unserer Verfügung steht. Von uns nicht anerkannte Gegenansprüche kann der Besteller weder aufrechnen noch deswegen ein Zurückhaltungsrecht geltend machen. Unvorhergesehene für uns maßgebliche Ereignisse oder eine erhebliche Verschlechterung der Wirtschaftslage des Bestellers berechtigen uns, die Zahlungsbedingungen zu ändern oder vom Vertrage zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Bestellers wird seine gesamte Schuld sofort an uns fällig.

7. Mängelrüge, Haftung, Garantie und Schadensersatz

Die Gewährleistung für erkennbare und verborgene Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften beträgt sechs Monate vom Zeitpunkt der Lieferung ab Werk. Mängelrügen müssen unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln innerhalb 14 Tage nach Empfang der Ware schriftlich vorgebracht werden. Bei Versäumnis dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Geringe Abweichungen in Farbe, Aussehen und Abmessung der Ware begründen kein Reklamationsrecht. Bei Teilen, die wir selbst von Zulieferanten bezogen haben, sind wir nur insoweit zum Ersatz verpflichtet, als wir von diesem Ersatz erhalten. Bei berechtigter Mängelrüge haben wir das Wahlrecht der Ersatzlieferung oder der Kaufpreisminderung oder der Nachbesserung. Wir haften nicht für Reparaturen, die durch Dritte vorgenommen werden, für Schäden, die auf natürlicher Abnutzung, Vandalismus oder Trickberaubung beruhen und für Störungen, die durch unsachgemäße Behandlung hervorgerufen werden. Für eingebaute oder gelieferte Münzprüfer, GeldkarteLesegeräte und Geldscheinleser übernehmen wir keine Gewähr für das Ausscheiden von Falschgeld, Fremdgeld oder unterwertigen Geldstücken, oder für die richtige Kreditgabe sowie für wertgerechte Leistung (Geld- oder Warenausgabe). Es besteht also kein Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden, Geld- oder Warenverluste, gleich welcher Art. Schadensersatz aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung wird vom Verkäufer außer bei eigener Produkthaftung nicht geleistet, soweit er oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen den Schaden nicht zumindest grob fahrlässig verschuldet haben und keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind. Dies gilt auch z.B. für Schäden an dem Liefergegenstand selbst sowie für Schäden durch Betriebsstörungen und/oder durch den zeitpunkt und /oder die Art und Weise der Lieferung oder Gewährleistung direkt oder indirekt entstehen, in jedem Falle ist die Hafung auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Ausgenommen sind, wenn der Käufer Verbraucher ist, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragsrecht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Fulda. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Fulda. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

9. Schlichtungsstelle

Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 7851 79579 40, Telefax: +49 7851 79579 41, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de.

Wir erklären jedoch hiermit, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet zu sein.

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